Minderheitensprachen in Deutschland

Deutschland ist auf den ersten Blick ein sprachlich sehr homogenes Land. Die Amtssprache ist Deutsch, aber überall, egal wo man ist, hört man einen bunten Mix aus allen möglichen Sprachen. In meiner Heimatstadt Berlin findet man über hundert Sprachen neben Deutsch. In anderen Städten ist es ähnlich, wenn auch nicht so zahlreich.

Historisch gesehen leben in Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum schon immer Sprecher*innen verschiedenster Sprachen. Laut der Verfassung Deutschlands ist das Sprechen der eigenen Sprache ein Grundrecht (§3 GG). Außerdem sind in Deutschland sieben Sprachen als Minderheits- bzw. Regionalsprachen anerkannt. Diese Anerkennung beruht auf der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen von 1992, die in Deutschland seit 1999 umgesetzt wird. Die Charta zielt auf den Schutz von Regional- und Minderheitensprachen als Bestandteil des europäischen Kulturerbes ab und soll über nationale Grenzen hinweg für den Zusammenhalt und den Frieden innerhalb Europas sorgen. Nicht alle Länder haben die Charta anerkannt bzw. setzen sie um, da sie nicht rechtlich bindend ist.

Welche Sprachen in welche Kategorie fällt z.B. Minderheit- oder Regionalsprache, ist in der Charta geregelt. Der Schutz der jeweiligen Sprache beschränkt sich meist auf die Bundesländer, in denen die Sprache gesprochen wird. Außerdem unterscheidet man den Schutzstatus in den Abschnitten II und III (Ziele und Maßnahmen), wobei Abschnitt II eher allgemein gehalten ist und Abschnitt III Bereiche wie u.a. das Bildungswesen und Verwaltung regelt, die zur Verbesserung der Sprachsituation entscheidend sind.

Die in Deutschland anerkannten Minderheiten- bzw. Regionalsprachen sind (in alphabetischer Reihenfolge): Dänisch, Niederdeutsch, Niedersorbisch, Nordfriesisch, Obersorbisch, Romanes und Saterfriesisch.

Dänisch: Minderheitensprache in Schleswig-Holstein, ca. 50.000 Sprecher*innen, werden „dänische Südschleswiger“ genannt, Schutzumfang II und III

Niederdeutsch: Regionalsprache in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt mit Schutzumfang II und Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen und Niedersachsen mit Schutzumfang III, ca. 5 Mio Sprecher*innen

Niedersorbisch: Minderheitensprache in Brandenburg, 7.000 Sprecher*innen in der Niederlausitz, Schutzumfang II und III

Nordfriesisch: Minderheitensprache in Schleswig-Holstein, 8.000–10.00 Sprecher*innen, Schutzumfang II und III

Obersorbisch: Minderheitensprache in Sachsen, 20.000–25.000 Sprecher*innen in der Oberlauitz, Schutzumfang II und III

Romanes: Minderheitensprache, unterschiedlicher Status je nach Bundesland Schutzumfang II oder III, ca. 100.000 Sprecher*innen (in Dtl.)

Saterfriesisch: Minderheitensprache in Niedersachsen rund um Cloppenburg, 1500 bis 2500 Sprecher*innen, Schutzumfang II und III

Je nach Schutzumfang haben die Sprecher*innen der jeweiligen Sprachen Möglichkeiten ihre Sprache im Alltag z.B. in amtlichen Belangen zu verwenden, die Bundesländer müssen Teile des Schulunterrichtes in der Minderheiten- bzw. Regionalsprache anbieten, es gibt finanzielle Hilfen für Projekte oder Vereine, die sich der Sprachpflege widmen, die Straßenbeschilderungen müssen zweisprachig sein, die Ausbildung von Sprachlehrern muss gewährleistet sein usw.

Der Status der Minderheiten in Deutschland war historisch gesehen immer eher schlecht. Die Bildung eines Nationalstaates im 19. Jahrhundert hat dazu geführt die kulturelle Vielfalt des Landes zugunsten einer homogenen Gesellschaft zu unterbinden. Ein Land mit unterschiedlichen Ethnien, Sprachen etc. wurde als schwierig zu regieren angesehen. Auch heute stehen Minderheiten vor der Frage wie sie ihre Identität leben können, die meisten Angehörigen einer Minderheit fühlen sich auch Deutsche. Von Rechtswegen stehen ihnen viele Möglichkeiten der Förderung offen. Praktisch gesehen müssen sie aber oft um die Wahrnehmung ihrer Rechte als Minderheit kämpfen.

In den letzten Jahrzehnten haben sich zum Schutz der Minderheitensprachen viele Interessensgemeinschaften gebildet. Sie profitieren von der Umsetzung der Charta, erhalten Förderungen und tragen maßgeblich zum Erhalt der Minderheitensprachen in Deutschland bei.

Das Ziel, die Minderheitensprachen zu erhalten und damit auch die Kultur und Traditionen der Minderheiten, steht an erster Stelle. Davon profitieren nicht nur die Sprecher*innen, sondern die ganze Bevölkerung der jeweiligen Region, denn es soll zu keiner Isolierung der Minderheiten kommen. Ein friedliches und kommunikatives Miteinander ist die Basis für die Akzeptanz und Integration der verschiedenen Kulturen innerhalb des Staates.

Quellen

Beyer, Rahel & Plewnia, Albrecht (Hrsg.). Handbuch der Sprachminderheiten in Deutschland. Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG, Tübingen 2020

Wirrer, Jan (Hrsg.). Minderheiten- und Regionalsprachen in Europa. Westdeutscher Verlag, Opladen 2000

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